Mittwoch, 22. April 2009
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Das Gesetz ist inzwischen natürlich verabschiedet (siehe heise). Ein "kleiner" Teil des Originalentwurfs vom 01.04. wurde dabei gestrichen - hätte persönlich gedacht, dass sie den ursprünglichen Deckmantel etwas länger aufrecht erhalten.
Auszug aus Fefes Blog:
Am heutigen Tag, dem 22. April 2009, will das Bundeskabinett ein Gesetz zur Sperrung von Websites beschließen, die Kinderpornografie darstellen oder anbieten. Wir unterstützen die Bundesregierung in ihrem Bestreben, dem Missbrauch von Menschen und speziell Kindern ein Ende zu bereiten, bezweifeln jedoch auf Grundlage vieler Expertenmeinungen, dass dieses Bestreben der wahre Grund für die angekündigten Sperrungen ist.» weiterlesen bei Spreeblick
Das Gesetz ist inzwischen natürlich verabschiedet (siehe heise). Ein "kleiner" Teil des Originalentwurfs vom 01.04. wurde dabei gestrichen - hätte persönlich gedacht, dass sie den ursprünglichen Deckmantel etwas länger aufrecht erhalten.
Auszug aus Fefes Blog:
Die m.E. einzige inhaltlich relevante Änderung wurde in § 8 Abs. 2 TMG-E vorgenommen. Im Entwurf vom 01.04.09 hieß es noch, dass es sich um Angebote handeln muss, die Kinderpornografie enthalten und auf der Sperrliste aufgeführt sind. In der Beschlussvorlage wurde der erste Teil gestrichen, so dass der Provider sperren muss, sobald ein Angebot auf der Sperrliste aufgeführt ist.» mehr dazu bei Fefes Blog und Internet-Law
Habt ihr das gelesen? Und verstanden? Die haben da mal eben die Zweckbindung aufgehoben. Ab jetzt wird ALLES zensiert, das auf der Sperrliste ist. Kinderpornos sind und waren die ganze Zeit schon bloß das Feigenblatt. Der Hebel, über den sie den Faschismus bei uns installieren. Und so wird im Handumdrehen aus einem Gesetz gegen Kinderpornographie ein Gesetz zum Zensieren von Seiten, die auf einer Liste stehen. Schwupp-di-wupp. Und sie mußten nur ein paar Wörter streichen. So schnell geht das.
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